Aderendhülsen

Hallo,
kann mir bitte jemand verlässlich sagen, ob ich bei einem dS System an jeder Abzweigung, Klemme, Taster usw. Aderendhülsen verwenden muss? Ich habe überall im Haus Litzenkabel 1,5 bzw. 2,5qmm, aber ohne Aderendhülsen muss ich nun überall nachrüsten?
Grüße

Hmmm, ich bin kein Elektriker, aber Aderendhülsen sollte man doch in jedem Fall verwenden.
Ansonsten brechen doch immer einige Litzen beim Klemmen und der Querschnitt ist nicht mehr gegeben.
Außerdem arbeitet es sich besser. Die halbgequetschten Litzen sehen doch gaga aus.

greez
bb

Ja richtig, bei Litzenkabel und Schraubklemmen immer Aderendhülsen verwenden, um Aderbrüchen und Kontaktprobleme zu verhindern.
Bei Litzen besteht die Gefahr, das Teile der Litze keine Kontakt zur Schraubverbindung haben, weil die seitlich rausgedrückt werden. Folge höherer Übergangswiderstand, evtl. Wärme, im Extremfall Brandgefahr.
Deswegen werden bei E-Verkabelungen auch nur starre Drähte benutzt / erlaubt.

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Alles korrekt bis auf die Aussage:

Ist das nicht mehr so ?

Ich kenne es nur so, das feste Elektroinstallation ausschliesslich mit starren Leitern gemacht werden dürfen und Litzenkabel nur für flexible Verkabelungen, eben bewegliche Gerät an der Steckdose.

Aber meine Ausbildung, wo ich den E-Schein gemacht habe, ist auch schon 3 Jahrzente her :slight_smile:

Ich wüßte nicht, dass das mal so war und ich bin mir schon sehr sicher. :wink:

Kannst gut Recht haben

Hallo Leute,

nach meinem persönlichen Kenntnisstand und im Fachkreis diskutiert, ist in der „festen“ Hausinstallation nur der starre Leiter (NYM oder auch NYY) zugelassen. Mir wäre auch nicht bekannt, dass es Schalterprogramme und Steckdosen zum Anschluss mit flexiblen Adern gibt - ist kein Beweis, unterstützt aber die These.
Habe jetzt die entsprechende DIN VDE nicht parat, gerne lasse ich mich aber vom Gegenteil überzeugen…

Joachim

Dann diskutiere weiter und schau nochmal genau nach. Auch die Aussage, auf die ich mich bezog und was Euch gerade einschränkend im Kopf vorschwebt. Ach ja, die herrliche nichtssagende, verwirrende VDE Vorschrift. Da wird immer mehr reininterpretiert, als es muss. :slight_smile:

Feste Installationen werden mit starren Leitungen gemacht. Flexible mit flexiblen Kabeln. Da s war früher schon so und wird heute nicht anders sein - zumindest im Bereich 230/400V.
Aber selbst im Nieder-/Kleinspannungsbereich würden mich andere Regelungen wundern…

Die normen beschreiben den Mindestquerschnitt in Abhängigkeit von Belastung und Absicherung. Die Angaben für den gewählten Querschnitt sind verschieden für flexible und massive Leiter. Natürlich dürfen in der festen Hausinstallation auch flexible Leiter verlegt werden (umgekehrt natürlich nicht), allerdings sprechen der Preis und die Verarbeitung dagegen.

Sehr übersichtliches Dokument - die Verlegarten mit Endziffer „1“ ansehen …
http://www05.abb.com/global/scot/scot209.nsf/veritydisplay/a6d7a9f5a041ca8cc12579cf00217542/$file/2cdc401002d0106_viewfile.pdf

Und noch eine Antwort für den TE:
Man kann nicht pauschal sagen „überall Hülsen“.

  1. Es gibt jede Menge Klemmen, die beides gleich gut klemmen und auch für beide Varianten (gleichzeitig) geeignet sind (z.B. Wago Klemme 222-415).

2.) Es gibt auch Verbinder bei denen z.B. KEINE starren Kabel (vom Hersteller aus) zulässig sind.

3.) Um es kompliziert zu gestalten: Es gibt sogar Verbinder, bei denen, WENN eine Hülse verwendet wird, diese ein bestimmtes Quetschprofil haben muss.

4.) Bei Geräten MUSS der Hersteller entweder am Gerät, der Klemme oder in der Anleitung angeben, welche Variante er erwartet WENN er nicht beides unterstützt.

Siehe auch hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Aderendhülse

Bei fester Installation z.B. im Leerrohr ist es vollkommen wurscht ob ich flexible (mehrdrähtige)
oder eindrähtige Adern nehme.
eindrähtig ist halt in der Regel billiger.

Im Maschinenbau werden z.B. auch die ganzen Leitungen vom Schaltschrank zur Maschine
flexibel in Rohre oder Kabelschächte zur Anlage geführt. Damit gilt ja dann der Teil in den Rohren auch als feste Verlegung.

Was nicht geht ist eine flexible Leitung z.B. einzuputzen . Dieses ist nur NYM o. NYY oder vergleichbarem vorbehalten.

Umgekehrt darf ich aber ein starre Leitung nicht für bewegliche Geräte benutzen.
Selbst den Elektroherd der ja nach dem Einbau nicht mehr bewegt wird.
muß ich ja mit einer flexiblen Leitung anschließen.

Gruß Udo

Genau, ist aber interessant, dass sogar bei den Profis Unkenntnis darüber besteht. Nicht wirklich neu für mich, wenn ich mir die Grabenkämpfe bei uns im Unternehmen anschaue, wenn es um Interpretationen der VDE geht und sich auf Nachprüfung der Aussagen ganz anders darstellt. Teils wurde auch nur Wissen - oder was man dafür hält - überliefert und als „hergebrachte Grundsätze“ betrachtet.

Ich muss schmunzeln.

@Boui

da muß ich dir Recht geben.

Vor kurzem ist mir zu diesem Thema ein Beitrag im Internet aufgefallen.

Da hat eine Elektrofirma, für eine zeitlich begrenzte Austellung, die Beleuchtung der Exponate als Hängeleuchten mit
flexibler Kunstoffschlauchleitungen an Steckdosen auf der Wand eingesteckt und die Leitungen dann aufwärts zur Decke mit ein paar Nagelschellen befestigt.

Dann kam die Bauaufsicht und meinte das wäre eine feste Verlegung und da wäre nur starre Leitung zulässig.

Sie müssten bis zu den Leuchten starre Leitung legen, und da Abzweigkästen setzen um die Hängeleuchten dann
flexibel anschließen. Für den Anschluß der starren Leitungen ans Netz müsste dann ein Unterverteiler montiert werden. Was für ein Schwachsinn.

Ich habe noch nie einen Hinweis in der VDE drauf gefunden das ich ein Verlängerungskabel z.B. nicht auf der Wand befestigen darf. Außer halt die Einschränkung im Putz oder Beton.

Dann dürfte ich ja auch keinen Kabelkanal vom Schrank zum LCD-Fernseher montieren in dem die Strom und HDMI-Leitungen reinkommen.

Gruß Udo

Darfst Du auch nicht, denn es muss mindestens eine Trennwand in dem Kanal sein, der Spannungsführende (230V) Leitungen von den Signalleitungen trennt, denn Datenleitungen sind getrennt von Energieleitungen zu verlegen.

Was laut einem befreundeten Elektriker auch nicht sein muss.
Da kommt es auf sie Isolierungen der Kabel an. So ist es z.b. zulässig I-Y(ST)Y zusammen mit NYM in einem Kanal zu verlegen auch ohne Trennwand. Da die Isolierung des I-Kabels auf 1kV ausgelegt sein soll. Ich selber habe allerdings jetzt keine Möglichkeit diese Aussage zu prüfen.
Michael
PS: Ob das jetzt gut für die Signale auf den Kabeln ist, steht wohl auf einem anderen Blatt.

Hi,

Hmmm, ich bin kein Elektriker, aber Aderendhülsen sollte man doch in jedem Fall verwenden.

Diese Aussage ist nicht korrekt… Hager hat bei der Quickconnect Serie Modelle da darf man keine Aderendhülsen verwenden (z.B. beim FI/LS)

Mit freundlichen Grüßen
KRis

Bei den flexiblen Leitungsverlegung muss auch ich zurückrudern. Ich hab zwar Energie Elektroniker bei einem EVU gelernt. Aber man glaubt es kaum - hier findet sich keiner der mir ein definitives Verbot vorzeigen kann (ausser der up-Verlegung).

Die VDE0100-520 und 283_300 sind so schwammig ausgelegt, da wird einem ganz anders. Auch in unseren TAB`s (bin immer noch beim EVU) ist nichts davon zu finden.

Gruß
Boris

@MWS

das ich die Leitungen für Strom und Signal getrennt verlege oder einen Steg einsetze sollte bei einer Neuerrichtung
einfach zum Standard gehören.

Wobei es erlaubt ist diese auch in einen Kanal zu verlegen wenn die Isolation aller Leitungen für die höchste auftretende
Spannung und die damit erforderliche Prüfspannung ausgelegt ist.

Da die Leitungen ja auch bei „loser“ Verlegung zusammen kommen können, sind „vernüftige“ konfektionierte Leitungen für HDMI etc. auch entsprechend ausgelegt. Es sei den ich bestelle die beim Chinahändler auf E**y
Sonst darf ich die auch nicht hinter dem Fernseher mit Kabelbindern zusammenrollen.

Mal von EMV-Problemen abgesehen welche ich aber bei einer Anschlußleitung für einen LED-Fernseher mit 100 o. 150 Watt Belastung und einer parallelen Strecke von 1-2 m mal vernachlässigen möchte.

Gruß Udo