Photovoltaik Steckdosenmodul "sinnvoll"?

Hallo.

Ich war gestern auf einer Infoveranstaltung der Firma S-I-Z (Solar Info Zentrum).
Dort wurden Photovoltaik Panels gezeigt die man (unabhängig einer) PV Anlage (die ich nicht habe) einfach montiert und den Strom zur eigenen Verwendung über eine Schuko-Steckdose ins Haus einspeist.

Ich habe mich noch nie intensiv mit PV beschäftigt, aber klingt das interessant um beispielsweise den Grund Stromverbrauch abzudecken.
Die bieten auch einen 1kWh Akku an um die Energie für Abends/Nachts zu speichern.

Verglichen mit einer Tesla Powerwall mit 6,4kWh ist der Akku natürlich deutlich kleiner, aber irgendwie finde ich den Ansatz ganz spannend.

Habt ihr da Erfahrungen mit oder eine Meinung dazu?

Danke, Gruß & schönes Wochenende
Thorsten

…Thema war hier schon öfters.

Bisher waren die Anlagen in Deutschland aus diversen Gründen verboten, ich vermute mal, daran wird sich nichts geändert haben…

Joachim

Verboten ist nicht korrekt.
Und wie gesagt gibts das schon lange z.B. miniJoule oder…
Halblegal wohl eher bzw. Der Aufwand um es legal + Versicherungstechnisch sicher einzubinden ist recht hoch / teuer. Die Wirtschaftlichkeit ist grundsätzlich leider ein Problem, da ein guter Wechselrichter + Montage Halterungen und die Integration ins eigene Stromnetz einfach viel Geld kosten… Auch wenn die Werbung verspricht „einstecken, fertig“

In europäischen Ausland sind diese Lösungen aber schon lange erlaubt…

Hier mal ein älterer Bericht

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Also gestern wurde explizit auf VDE Konformidität hingewiesen und dass viele Stromanbieter das schon „abgenommen haben“.

Ich hoffe, dass ein Link zum Hersteller erlaubt ist (ist ja kein Shop). Daher hier der Link. Dort gibt es auch Datenblätter zum Download und Preise werden dort auch genannt.

Wenn die „Legalität“ wirklich in Frage steht, dann würde es für mich ausfallen :o.

Gruß
Thorsten

Hier noch ein Praxis Beitrag

mini Photovoltaikanlage

Und hier ist wohl einer der wenigen Wechselrichter mit ENS nach VDE AR-N 4105:

Modulwechselrichter AEconversion (APtronic) INV-350inkl. ENSgemäßVDE AR-N 4105
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ohne eine Reduzierung der vorgelagerten Leitungssicherung stellt dies natürlich ein elektrisches Risiko dar, Betrieb/Kurzschluss/Fehlerfall der Leitung erfolgt ja logischerweise dann mit um Einspeiseleistung zu hohen Strom

Dass ein Netzbetreiber dies (ohne Reduktion der Sicherung, singulären Betrieb, …) abnimmt halte ich für vollkommen ausgeschlossen.

ciao
herbertf

Natürlich muss das Leitungsnetz angepasst werden. Im Idealfall wird mit einer eigenen Leitung direkt eingespeist… Das ist daher grundsätzlich ein Thema für den Elektriker nicht für do it yourself Handwerker.

Ist es hinsichtlich anmeldepflicht beim örtlichen stromversorger nicht so, dass erst ab einer bestimmten Anschlussleistung die Meldepflicht besteht und gewährleistet ist das der Stromzähler nicht rückwärts läuft…???

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Also das mit der Legalität ist gar nicht so einfach zu sagen in Deutschland. Mastermind hat das schon recht gut formuliert. Technik, die im Ausland hervorragend funktioniert, bedarf in Deutschland eines enormen Aufwands um den Gesetzen und Auflagen zu entsprechen. Dabei bleibt die Wirtschaftlichkeit natürlich schnell auf der Strecke.

Es ist überhaupt kein Problem seinen eigenen Strom zu erzeugen. Das ist genau so legal wie einfach weniger zu verbrauchen. Nur darf dieser Strom aus verschiedenen Gründen außerhalb der eigenen vier Wände, laienhaft ausgedrückt, nicht mit Gekauftem in Berührung kommen.

Was ist sinnvoll? Es ist immer sinnvoll seine Grundlast zu minimieren. Jeder Haushalt hat ein Art Minimumverbrauch, der rund um die Uhr bezogen wird. Diesen am Tag gegen null zu fahren ist relativ einfach. Dafür gibt es spezielle Wechselrichter, die auch eine Zulassung haben. Einfach ein günstiges Modell aus dem Ausland funktioniert zwar genau so gut, darf hier aber nicht verwendet werden.

Die Angelegenheit mit dem Akku für die Abendstunden ist dann nur ner nächste logische Schritt.

Gruß,

Toni

Danke für die vielen Rückmeldungen.
Am besten frage ich mich bei meinem lokalen Energieversorger nach was er zu dem Thema sagt.

Danke & Gruß
Thorsten

Gerade das würde ich unterlassen.
Was soll ein MA eines stromkonzerns sagen? Der wird dir das schlechtreden, oder sagen, dass man das anmelden muss. Und mit anmelden am besten noch die grosse Variante (Gewerbeanmeldung, USt Meldung, usw…). Damit ja niemand auf solch eine Idee kommt…
Und dein Stromanbieter kennt deine Hauselektrik nicht. Von daher ist das eher ein Elektrikerthema. Den Elektriker könnte man ja zu 20% von der Steuer absetzen, von daher…

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Natürlich wird der Energieversorger keine Werbung dafür machen, aber wenn ich versuche aus der rechtlichen Grauzone eine sichere „Weißzone“ zu machen dachte ich bleibt mir nichts anderes übrig.

Mein Elektriker könnte mir das bestimmt problemlos anklemmen. Nicht ganz trivial.

Gruß
Thorsten

Sorry aber ich bin gegenüber den grossen stromkonzerns einfach negativ eingestellt.
Ich sag nur Auslagerung der „atomsparte“ in eine eigene Tochter die man dann an die Wand fährt damit der Steuerzahler wieder dafür blecht…

Als wir 2009 in unseren Neubau eingezogen sind, wollte die EnBW mit biegen und brechen uns einen zweiten Zähler andrehen für unsere Wärmepumpe. Das war echt der Hammer wie die das versucht haben… Ich musste denen damals deren eigene AGBs zitieren, das bis zu einer Anschlussleistung von X keine anmeldepflicht und kein separater zähler vorgeschrieben ist… Trotzdem wurde der EnBW Monteur zu uns geschickt und sollte einen zweiten Zähler einbauen. Ich hab ihm den Zugang verwehrt. War entsprechen freundlich…

Sorry zurück zum Thema: ließ sich zu dem Thema ein, such dir die Komponenten raus und lass das von einem Elektriker gegen prüfen. Auch was deine Hausverkabelung angeht, und auch was die Einspeisung auf eine oder mehrere Phasen betrifft… Und wenn dein Stromzähler eine Rücklaufsperre hat, dann wird der Stromanbieter nicht „betrogen“.

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Es geht hier nicht nur um die elektrische Seite oder ums „betrogen“ werden, sondern auch um die Einspeisung.
(Auf der diesjährigen New Energy Messe in Husum zeigen hierzu Hersteller Strom-Zähler und Energiefluss-Lösungen mit IP-Symcon Technologie.) In Verbindung mit geeichten Zählern muss der Nachweis erbracht werden, dass 0,00 kWh in das öffentliche Netz eingespeist wurden (Stichwort Strombörse / negative Strompreise).

MST

Ja, und wie sieht es nun aus … die in einem Beitrag vorher vorgestellten Möglichkeiten von Solar Info Zentrum - scheinen ja, alle Vorgaben und Notwendigkeiten zu erfüllen … damit müsste es doch OK sein einzusetzen. Wenn die Grundlast korrekt ermittelt ist und man darunter bleibt kann man ja net mehr einspeisen … oder? Grüsse, MaLu

Hi Michael,

schön wären ein paar weiterführende Links.

Ich hab letztes Jahr angefangen mit solchen Dingern rum zu spielen in Verbindung mit noch brauchbaren Fahrzeugakku´s.
Bei 20 und 30 Watt Modulen muss man schon aufpassen dass die max. Spannung nicht überschritten wird, sprich Laderegler ist erforderlich.
Mein erstes 100W Modul zeigte dann aber doch die Gewalt auf, die dahinter stecken kann, sprich so ein 88 Ah Akku ist ratz, fatz voll und wohin dann mit der Energie?

Wir sollten hier mal zusammen fassen welche Hersteller mit welchen Geräten zulassungsfähig sein können und auch die Rahmenbedingungen aufzeigen.
Weiterhin wäre eine Sammlung von Ablehnungen
(wenn sie denn überhaupt genehmigt werden müssen, wie ist der aktuelle Stand??)
schön und darauf aufbauend sollten wir passende Gegenargumente sammeln und Lösungswege aufzeigen.

mfg

BerndJ

Danke für die vielen Antworten. Das scheint ja ein Thema von allgemeinerem Interesse zu sein :D.

Ich werde mich mit dem SIZ Angebot mal etwas genauer auseinandersetzen und die Details mit meinem Haus- und Hofelektriker besprechen.

Ich habe schon einen elektronischen Zähler (mit digitalem Display) - damit sollte ein „Rücklaufen“ doch kein Thema mehr sein, oder?

Mich würde noch interessieren ob es ein Messgerät gibt, bzw. welches ihr empfehlen könnt wo ich die Leistung die von den Panels kommt auch in IPS integrieren kann :loveips:.

Gruß
Thorsten

Hi,

meines Erachtens muss man die Themen vollkommen trennen.

  1. PV-Anlagen
    1a) technisch
    1b) finanziell/rechtlich
  2. Energiespeichersysteme
    2a) technisch
    2b) finanziell/rechtlich

zu1a) Die technisch anzuwendende Vorschrift ist zweifelsfrei die VDE-4105 - hinzu kommen die Vorgaben von der TAB des lokalen Netzbetreibers. Ein Betrieb von Steckdosen-PV-Anlagen an Leitungen mit anderen Geräten ist „technisch“ irre, da der lokale NA-Schutz (im einfachsten Fall Leitungssicherung) praktisch aufgehoben wird. Dies wird dazu führen dass Versicherungen (Hausrat? Gebäude? Leben?) die auftretenden Schäden definitiv nicht regulieren.

zu 1b). EEG- Anlagen können nur nach EEG und EnWG sowie den TAB des lokalen Netzbetreibers angeschlossen werden. Speziell das Thema „EEG-Umlage auf Eigenverbrauch“ wird zwar hitzig diskutiert, hierzu gibt es aber klare Entscheidungen der Clearingstelle und auch der BNetzA. Ein Betrieb ohne Rücklaufsperre stellt in jedem Fall Diebstahl der Stromsteuer dar.

zu 2a) Hier gilt mittlerweile eindeutig die VDE-AR 2510-2 - hierbei ist im Schadens- bzw. Versicherungfall auch unerheblich, ob beim lokalen Netzbetreiber die Anlage angemeldet wurde oder nicht. Speziell kleine Stadtwerke (mit entsprechendem Mangel an Ing-Know-How) winken sicher manche Anträge durch. Dies wird aber nicht dazu führen dass Versicherungen (Hausrat? Gebäude? Leben?) die auftretenden Schäden regulieren. In der AR sind faktisch Selbstbau-Speichersysteme ausgeschlossen.

zu2b): Hier ist sicher zu unterscheiden ob Grau-, Schwarz- oder Grünstrom eingesetzt wird. Aus meiner Sicht ist ein Speichersystem mit Schwarzstrom praktisch eine USV. Ob Gerichte diese Sicht teilen bleibt abzuwarten.

Ciao Herbertf

Allen Ösis hier lege ich mal diesen Blog ans Herz.
Das Solarzwerg-Experiment | Bürokratie, die Dich verrückt macht.
Sehr erfreulich der Ausgang der Geschichte. Scheinbar gibt es doch Hoffnung auf Legalität diese Anlagen in unserem Land.

Im übrigen auch für den Germanen lesenswert, er wird viel über die Ösi Seele und ihren Zugang zur Bürokratie lernen.

gruß vom Süd-Ösi
bb

Super zum Lesen! Vielen Dank.Echt interessant.
Witzig über die HOlländer zu lesen :slight_smile: Ein holländischer Arbeitskollege, hat mir das auch schon mal erzählt, dass dort viele ein paar kleine Solarzellen im Einsatz haben -> und das erlaubt! Ach und Glasfaser bekommt dort fast jeder umsonst!
Ich sollte umziehen :smiley:

Hallo Leute,

hier mal ein paar Dokumente zu dem Thema.

Ob man mal schneller fährt als erlaubt oder auch mal die Ampel bei „kirschgrün“ überquert ist jedem selbst überlassen…:wink:

Joachim

20130517_VBEW-Kurzinformation-Mikro-PV-Anlagen.pdf (23.2 KB)

201360605_Energie-Info-Plug-In-Solarstromanlagen-Endfassung.pdf (300 KB)

Erzeugungsanlagen_an_der_Steckdose.pdf (235 KB)